Rechnung im Browser schreiben, als PDF und E-Rechnung (ZUGFeRD/Factur-X) in einem Schritt. Fortlaufende Nummer, revisionssicheres Archiv, DATEV-Export. Ohne Shop, ohne Installation.
Kostenlos starten — 10 Rechnungen/MonatSeit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 gilt für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz die Pflicht, im B2B auch elektronisch auszustellen; ab 2028 für alle. Eine PDF-Datei per E-Mail ist dann keine E-Rechnung mehr — gefordert ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931.
SayPDF erzeugt beides in einem Schritt: ein PDF/A-3, in dem das EN-16931-XML eingebettet ist (ZUGFeRD/Factur-X). Ihr Kunde sieht eine normale Rechnung, seine Buchhaltungssoftware liest die Daten.
Lückenlos und unveränderbar vergeben, wie es § 14 UStG verlangt. Korrekturen laufen über eine Gutschrift — nicht durch Überschreiben.
Die ausgestellte Datei wird gespeichert und später unverändert wieder ausgeliefert. Keine Neuberechnung aus aktuellen Einstellungen.
EN 16931, geprüft gegen die offiziellen Validatoren. Auch XRechnung für öffentliche Auftraggeber.
EXTF-Buchungsstapel für Ihre Steuerberatung, aufgeteilt nach Steuersatz. Ab Solo.
Alle Preise zzgl. USt. Jahreszahlung: zehn Monate statt zwölf.
Für Privatkunden ja. Im B2B wird ab 2027/2028 ein strukturierter Datensatz verlangt; ZUGFeRD erfüllt das, weil es beides in einer Datei vereint.
Nein. Diese Seite richtet sich an Freiberufler und kleine Unternehmen ohne Onlineshop. Wer mit Shopify verkauft, nimmt stattdessen die SayPDF-App für Shopify.
Sie können jederzeit alles als PDF, XML und CSV exportieren. Es gibt keine Sperre, die Ihre eigenen Belege festhält.
Eine ausgestellte Rechnung bleibt unverändert — so verlangt es das Gesetz. Sie schreiben stattdessen eine Gutschrift (Stornorechnung) mit eigener Nummer, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist.